Verhalten nach operativen Eingriffen
Zur Vermeidung von Wundheilungsstörungen und anderen Komplikationen beachten Sie zu Ihrem eigenen
Nutzen bitte folgende Regeln:
1. Nach einer örtlichen Betäubung und durch die Belastung des chirurgischen Eingriffes kann Ihre
Reaktionsfähigkeit – insbesondere auch bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr – für mehrere Stunden
herabgesetzt sein. Sie sollten sich daher am besten nach Hause fahren lassen. Bis zum Abklingen der
Betäubung wegen der Verletzungsgefahr bitte nichts essen oder Heißes trinken.
2. Zum Schutz der Wunde und für eine möglichst ungestörte erste Blutgerinnung beißen Sie bitte ca. 15
Minuten auf einen eingelegten Tupfer. Danach ziehen Sie ihn vorsichtig zur Seite ab. Bei einem angelegten
Druckverband richten Sie sich bitte nach unseren speziellen Empfehlungen. Sollte wider Erwarten eine
Nachblutung auftreten, beißen Sie erneut für eine halbe Stunde auf ein zusammengerolltes sauberes
angefeuchtetes Stofftaschentuch. Im Zweifelsfall rufen Sie uns bitte an!!
3. Zur Vermeidung einer Schwellung nach dem Eingriff sind häufigere feucht-kalte Umschläge bis zur
Folgenacht sehr hilfreich.
Verwenden Sie jedoch bitte keine Eispackungen in unmittelbarem Hautkontakt.
Wenn Sie sich zu Hause ausruhen möchten, legen Sie sich bitte ein dickes Kissen unter den Kopf und
vermeiden eine Flachlage.
4. Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich
nehmen und auf belagbildende Milchprodukte und Suppen verzichten. Schonen Sie beim Kauen möglichst die
behandelte Seite.
5. In den nächsten 24 Stunden sollten Sie weder Alkohol noch Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee
trinken. Verzichten Sie für die nächsten Tage auf das Rauchen. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer
Nachblutung und tragen zu einer besseren Wundheilung bei. In den ersten postoperativen Tagen sollten
keine Saunabesuche erfolgen.
6. Sollte die Mundöffnung nach der Behandlung leicht eingeschränkt sein, darf Sie dieses nicht
beunruhigen. Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende Gefühlsstörungen und/oder
stärker werdenden Schmerzen, kommen Sie bitte sofort zu uns.
7. In der ersten Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche Anstrengung vermeiden. Dies gilt
insbesondere, wenn aufgrund der Schwere des Eingriffes eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie die Daten dieser Bescheinigung: Eine Gesundschreibung wird nicht
benötigt.
8. Putzen Sie regelmäßig (3 x täglich) Ihre Zähne und auch evtl. vorhandene Prothesen. Nehmen Sie dabei
jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden heftiges Spülen. Die Benutzung von elektrischen
Zahnbürsten außerhalb des Operationsbereiches ist möglich, die Anwendung von Mundduschen setzen
Sie bis zur weitgehend abgeschlossenen Abheilung besser aus.
9. Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich bitte exakt an die Einnahmevorschriften.
Insbesondere bei Schmerztabletten ist auf die Höchstdosis zu achten!
Nehmen Sie keine zusätzlichen Medikamente nach eigenem Ermessen!
Die Handy-Nr. von Hr. Reufels wurde Ihnen mitgegeben und kann in äußerst dringenden Notfällen außerhalb
der Sprechstunde gewählt werden. Bei nicht Erreichbarkeit bitte an Uni Bonn: 0228/28722417 oder
BWZK Koblenz: 0261/2812715 wenden.